AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher
- Geltungsbereich
- Diese AGB gelten, sofern der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.
- Sämtliche Leistungen von Clearview Studio e.U. (im Folgenden „Fotograf“) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
- Angebote des Fotografen sind stets freibleibend und unverbindlich.
- Urheberrechte und Nutzung
- Alle Urheberrechte an den Fotos verbleiben beim Fotografen. Nutzungsrechte werden nur ausdrücklich schriftlich eingeräumt.
- Eine übertragbare, exklusive Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Standardmäßig erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
- Jede Veränderung der Bilder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen, soweit sie nicht für den vereinbarten Zweck erforderlich ist.
- Das Nutzungsrecht wird erst nach vollständiger Bezahlung und ordnungsgemäßer Nennung des Fotografen (Foto: (c) Clearview-Studio e.U.) wirksam.
- Bei Veröffentlichungen sind zwei Belegexemplare zuzustellen; bei Publikationen im Internet genügt die Mitteilung der Webadresse.
III. Eigentum und Archivierung
- Analoge Fotografie: Negativ- und Filmmaterial bleiben Eigentum des Fotografen. Überlassene Aufnahmen gehen nur nach Zahlung und Vereinbarung in das Eigentum des Auftraggebers über.
- Digitale Fotografie: Digitale Bilddateien bleiben Eigentum des Fotografen, Übergaben erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung.
- Vervielfältigungen, Veröffentlichungen oder Archivierungen außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Das Fotografenarchiv wird standardmäßig ein Jahr lang geführt. Ansprüche des Auftraggebers bei Verlust oder Beschädigung bestehen nicht.
- Kennzeichnung
- Der Fotograf darf seine Bilder jederzeit mit der Herstellerangabe versehen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Kennzeichnung bei Weitergabe erhalten bleibt.
- Nebenpflichten des Auftraggebers
- Zustimmung Dritter (Personen, Rechteinhaber) liegt beim Auftraggeber; er stellt den Fotografen Schad- und klaglos.
- Bei Bearbeitung fremder Bilder versichert der Auftraggeber, hierzu berechtigt zu sein.
- Abholpflicht für Gegenstände: nach Aufforderung innerhalb von zwei Werktagen, sonst Lagerkosten auf Auftraggeber kosten.
- Haftung
- Haftung des Fotografen erfolgt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Leichte Fahrlässigkeit, Reise- oder Nebenkosten, entgangener Gewinn oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
- Gleiches gilt für übergebene Produkte, Vorlagen oder Requisiten; wertvolle Gegenstände sind vom Auftraggeber zu versichern.
VII. Kündigung
Der Fotograf darf den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z.B. bei Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren oder erheblichem Vertragsverstoß.
VIII. Leistungserbringung und Gewährleistung
- Der Fotograf führt Aufträge nach bestem Ermessen aus; Abweichungen von früheren Arbeiten stellen keinen Mangel dar.
- Für Mängel aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers wird nicht gehaftet.
- Risiken außerhalb des Fotografen, wie Wetter, Modellabsagen oder Lieferverzögerungen, trägt der Auftraggeber.
- Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
- Unerhebliche Mängel oder Farbabweichungen gelten nicht als Mangel.
- Honorar
- Mangels anderslautender Vereinbarung gilt die aktuelle Preisliste oder ein angemessenes Honorar.
- Materialkosten, Reisekosten oder sonstige Aufwendungen sind gesondert zu tragen.
- Änderungen nach Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Absage oder Terminänderung durch den Auftraggeber erfordert Zahlung des vereinbarten Honorars oder einer angemessenen Entschädigung.
- Lizenz Honorar
Für erteilte Nutzungsrechte ist ein gesondertes Lizenz Honorar fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Zahlung
- Standardmäßig ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30 % fällig; Restzahlung nach Lieferung oder Rechnungsstellung.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet.
- Eigentumsvorbehalt: Übertragung der Bilder erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
XII. Datenschutz
- Clearview Studio e.U. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Bildmaterial) zur Vertragserfüllung, Abwicklung und Werbezwecken.
- Datenweitergabe erfolgt nur an mit der Vertragserfüllung beauftragte Dritte.
- Speicherung erfolgt nur so lange, wie es gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
- Rechte des Auftraggebers: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
- Kontakt: Karim Hassan, Janshartweg 20, 4053 Haid bei Ansfelden, Tel.: +43 676 633 80 44, E-Mail: info@clearview-studio.at
XIII. Verwendung zu Werbezwecken
Der Fotograf darf Fotos zu Eigenwerbung verwenden, sofern keine schriftliche gegenteilige Vereinbarung besteht. Der Auftraggeber stimmt der Veröffentlichung und Nutzung der Bilder zu Werbezwecken ausdrücklich zu.
XIV. Schlussbestimmungen
- Gerichtstand: Verbraucher innerhalb Österreichs – Wohnsitz des Auftraggebers.
- Produkthaftung: Regress ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit des Fotografen.
- Geltendes Recht: Österreichisches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Vertragssprache: Deutsch.
- Diese AGB gelten für alle Auftragswerke des Fotografen, unabhängig von Technik oder Medium.